(Auszug aus Vorschriften)

5.4 Die Lieferzeit wird ab der ordnungsgemäßen Auftragserteilung, d.h. Annahme und Bestätigung, berechnet.
5.4.1 Die Lieferzeiten variieren je nach dem ausgewählten Produkt und den im Produkt gewählten Optionen. Die Lieferzeiten (angegeben in Arbeitstagen) werden online beim Durchsuchen der Produkte im Shop oder in der Bestellübersicht angegeben.
5.4.2 Bei Produkten mit unterschiedlichen Lieferzeiten gilt das längste angegebene Datum als Liefertermin.
5.5 Der Beginn der Frist für die Lieferung des Produkts an den Kunden wird ab der Bestätigung der Zahlung für die Bestellung und der Bestätigung der Richtigkeit der erteilten Bestellung gerechnet.
5.5.1 Die Bestätigung der Zahlung - wenn der Kunde die Zahlung per Banküberweisung, elektronischer Zahlung oder Zahlungskarte wählt - gilt als Eingang der Zahlung auf dem Bankkonto oder Verrechnungskonto des Verkäufers.
5.5.2 Bestätigung der Korrektheit der erteilten Bestellung. Ein Mitarbeiter des Verkäufers bestätigt persönlich die Richtigkeit der erteilten Bestellung und des gelieferten Materials. Die Korrektheit der Bestellung wird nur bei bezahlten Bestellungen überprüft.
Sind für die Ausführung des Auftrages Vorbereitungs- oder Anpassungsarbeiten (z.B. Entwurfsentwicklung und -abnahme, Erstellung von Unterlagen oder sonstige für die Ausführung notwendige Arbeiten) erforderlich, so kann sich der Beginn der Ausführungsfrist um die für diese Arbeiten erforderliche Zeit verschieben.
5.5.2.2 Die Information über die Richtigkeit und die Annahme des Auftrags zur Ausführung wird durch die Übersendung einer E-Mail zur Bestätigung der Annahme zur Ausführung dokumentiert.
5.5.2.3 Der verbindliche Liefertermin der Bestellung (geplanter Versandtermin) bleibt stets die in der Bestellbestätigungs-E-Mail übermittelte Angabe.
5.6 Die Druckerei haftet nicht für Mängel und Verzögerungen bei der Auftragserfüllung, die sich aus einer fehlerhaften Vorbereitung der für die Auftragserfüllung erforderlichen Datei durch den Kunden (die mit der in den Empfehlungen angegebenen technischen Spezifikation nicht vereinbar ist) oder aus einem anderen Grund ergeben, der es unmöglich macht, sie für eine korrekte Auftragserfüllung zu verwenden.
5.7 Der Liefertermin einer Bestellung oder einer ihrer Positionen kann seitens des Verkäufers im Falle höherer Gewalt (z.B. Panne) überschritten werden. In einem solchen Fall wird der Kunde unverzüglich informiert.